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Befreiung und Beurlaubung
Die Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts und der Schulveranstaltungen verpflichtet. Der Schulbesuch hat Vorrang vor privaten Terminen sowie Arztbesuchen.
Sollte dies aber einmal nicht möglich sein, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung, wann und aus welchem Grund Ihr Kind die Schule nicht besuchen kann.
Ein Kind kann während des Schuljahres nur beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Die Eltern müssen dazu rechtzeitig einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung stellen. Verpasster Unterrichtsstoff muss nachgeholt werden.
Eine Unterrichtsbefreiung unmittelbar vor und nach den Ferien sowie Feiertagen kann nicht gestattet werden.